Standesamt Hamburg Fuhlsbüttel

Anschrift

Standesamt Hamburg Fuhlsbüttel
Robert-Koch-Straße 17
20249 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Fuhlsbüttel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Fuhlsbüttel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Fuhlsbüttel

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine anerkannte, gewöhnlich rechtens statthafte, festgemachte Bestätigung einer Bindung beider Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Verehelichung bei der Behörde in Hamburg Fuhlsbüttel einleiten und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim Standesamt Hamburg Fuhlsbüttel auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht in Hamburg Fuhlsbüttel sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann dafür ein paar Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim Standesamt Hamburg Fuhlsbüttel. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen schriftlich bemächtigen, die Ehevereinigung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Hamburg Fuhlsbüttel gemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, separiert, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn der Ehebund im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgehoben sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Nachweise darzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Amt in Hamburg Fuhlsbüttel stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Fuhlsbüttel zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der notwendigen Dokumente zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Fuhlsbüttel

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Fuhlsbüttel

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