Standesamt Hamburg Marmstorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Marmstorf
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Marmstorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Marmstorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Marmstorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren offizielle Dokumente, welche Dokumente den Dokumentation über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Hamburg Marmstorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Hamburg Marmstorf beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Hamburg Marmstorf die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Formen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird gebraucht zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Hamburg Marmstorf eine neue Urkunde bitten. Hierfür benötigt man in der Regel persönliche Angaben sowie eine Identifikation, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Marmstorf

Definition

Eine Verehelichung bildet eine erklärte, meistens legitim geregelte, belegte Form einer Vereinigung beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Standesamt Hamburg Marmstorf einleiten und die zu diesem Zweck erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim Standesamt Hamburg Marmstorf vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten wichtig sein! Ihr Amt in Hamburg Marmstorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Normalerweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hamburg Marmstorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Hamburg Marmstorf

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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