Standesamt Hamburg Gut Moor

Anschrift

Standesamt Hamburg Gut Moor
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Gut Moor vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Gut Moor.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Gut Moor

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine dokumentierte, überwiegend rechtens zugestandene, festgemachte Begründung einer Vereinigung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung bei der Behörde in Hamburg Gut Moor aufnehmen und die dafür notwendigen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim Amt in Hamburg Gut Moor antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Einschreibung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Ehenschließung voranzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten in Hamburg Gut Moor angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden so beachtet man: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen konkreten Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorliegen, Abzüge gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Standesamt in Hamburg Gut Moor klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein konkreter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hamburg Gut Moor zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Gut Moor

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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