Standesamt Hamburg Jenfeld

Anschrift

Standesamt Hamburg Jenfeld
Schloßstraße 60
22041 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 15:30
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Jenfeld vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Jenfeld.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Jenfeld

Definition

Eine Hochzeit verdeutlicht eine amtliche, weitgehend gerecht legale, gesicherte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Hamburg Jenfeld einleiten und die dafür relevanten Dokumente erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim Standesamt Hamburg Jenfeld antreten. Ist einer der Zweien verhindert, ist es ihm gestattet den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim für Sie zuständigen Amt in Hamburg Jenfeld. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Hamburg Jenfeld angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland geschieden bedeutet das: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Informationen beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Belege vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben notwendig sein! Das Stadtbüro in Hamburg Jenfeld beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Jenfeld zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Jenfeld

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Stadtportal Hamburg

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    Hamburg Jenfeld

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    Stadtgeschichte

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