Standesamt Hamburg Hummelsbüttel

Anschrift

Standesamt Hamburg Hummelsbüttel
Schloßstraße 60
22041 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 15:30
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Hummelsbüttel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Hummelsbüttel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Hummelsbüttel

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine begründete, meistenteils zulässig zulässige, gefestigte Basis einer Verbindung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Hamburg Hummelsbüttel aufnehmen und die dazu notwendigen Papiere beziehen. Generell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Hamburg Hummelsbüttel auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Hamburg Hummelsbüttel antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Existieren nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss hierfür mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ferner ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Hamburg Hummelsbüttel. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht bemächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Hamburg Hummelsbüttel gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Stadtbüro in Hamburg Hummelsbüttel beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Verehelichung. Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hamburg Hummelsbüttel zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Preis für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Hummelsbüttel

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Stadtportal Hamburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hamburg Hummelsbüttel

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hamburg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hamburg Hummelsbüttel auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Hamburg: