Standesamt Hamburg Sternschanze

Anschrift

Standesamt Hamburg Sternschanze
Platz der Republik 1
22765 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 19:00
Dienstag: 09:00 – 19:00
Mittwoch: 09:00 – 19:00
Donnerstag: 09:00 – 19:00
Freitag: 09:00 – 19:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Sternschanze vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Sternschanze.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Sternschanze

Definition

Eine Trauung bildet eine bewiesene, weitgehend zulässig erlaubte, festgemachte Begründung einer Verbindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Eheschließung beim Standesamt in Hamburg Sternschanze erklären und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber im Hamburg Sternschanze antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim Standesamt Hamburg Sternschanze. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Hamburg Sternschanze angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Ehepartner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen fixen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Hamburg Sternschanze berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hamburg Sternschanze zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Sternschanze

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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