Standesamt Hamburg Allermöhe

Anschrift

Standesamt Hamburg Allermöhe
Wentorfer Str. 30
21029 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 07:30 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Allermöhe vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Allermöhe.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Allermöhe

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine behördliche, überwiegend gesetzlich statthafte, untermauerte Form einer Vereinigung zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Heirat bei der Behörde in Hamburg Allermöhe anzeigen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Amt in Hamburg Allermöhe vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Hamburg Allermöhe antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim verantworlichen Amt in Hamburg Allermöhe. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehevereinigung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung per unterschriebenen Brief oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Hamburg Allermöhe angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem das neue Bündnis geschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Verlobten eruieren und einen fixen Tag für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Schreiben darzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Replikate sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen wichtig sein! Das Stadtbüro in Hamburg Allermöhe ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Preis für die Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Allermöhe

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Allermöhe

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