Standesamt Hamburg Cranz

Anschrift

Standesamt Hamburg Cranz
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Cranz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Cranz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Cranz

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine begründete, überwiegend zulässig erlaubte, untermauerte Grundlage einer Bindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Hamburg Cranz aufnehmen und die hierbei relevanten Nachweise. beziehen. Grundsätzlich müssen Sie direkt im Hamburg Cranz vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Hamburg Cranz. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Hamburg Cranz angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung eigegangen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    In diesen Fällen ist eine Trauung untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen Tag die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können andere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Hamburg Cranz berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hamburg Cranz zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Cranz

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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