Standesamt Hamburg Osdorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Osdorf
Platz der Republik 1
22765 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 09:00 – 19:00
Dienstag: 09:00 – 19:00
Mittwoch: 09:00 – 19:00
Donnerstag: 09:00 – 19:00
Freitag: 09:00 – 19:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Osdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Osdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Osdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, welche Dokumente den Zeugnis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hamburg Osdorfgeborene Personen beim Standesamt Hamburg Osdorf zu beantragen.

Im Folgenden sind einige Basisinformationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, nichtsdestotrotz können gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamt Hamburg Osdorf das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedene Sorten von Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet für verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde abhandenkommt bzw. beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Hamburg Osdorf eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Osdorf

Definition

Eine Heirat bestimmt eine anerkannte, zumeist gesetzlich zulässige, gestärkte Begründung einer Verbindung zweier zusammengehörender Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt Hamburg Osdorf aufnehmen und die dafür relevanten Nachweise. besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Hamburg Osdorf erscheinen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung amtlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Hamburg Osdorf informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Osdorf zu informieren, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Hamburg Osdorf

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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