Standesamt Hamburg Poppenbüttel

Anschrift

Standesamt Hamburg Poppenbüttel
Schloßstraße 60
22041 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 15:30
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Poppenbüttel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Poppenbüttel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Poppenbüttel

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine dokumentierte, gewöhnlich gerecht statthafte, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung beider Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Hamburg Poppenbüttel aufnehmen und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente holen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig im Hamburg Poppenbüttel erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür einige Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen bei der Behörde in Hamburg Poppenbüttel. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Verehelichung zu registrieren. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Hamburg Poppenbüttel gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Besonderheiten binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Informationen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung geäußert so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen endgültigen Zeitpunkt für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine urkundliche Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise vonnöten sein! Ihr Stadtbüro in Hamburg Poppenbüttel stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hamburg Poppenbüttel zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Hamburg Poppenbüttel

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Poppenbüttel

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