Standesamt Hamburg Rönneburg

Anschrift

Standesamt Hamburg Rönneburg
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Rönneburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Rönneburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Rönneburg

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine begründete, vorwiegend legitim erlaubte, gestärkte Bestätigung eines Verbunds mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Hamburg Rönneburg aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Dokumente beziehen. Generell müssen Sie eigenhändig im Hamburg Rönneburg erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument vom Standesamt. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim verantworlichen Amt in Hamburg Rönneburg. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Trauung zu melden. Ausnahmsweise, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Hamburg Rönneburg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland getrennt, so heißt das: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen Tag für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In expliziten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Hamburg Rönneburg berät Sie gerne.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Rönneburg

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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