Standesamt Hamburg Alsterdorf
Anschrift
Standesamt Hamburg Alsterdorf
Robert-Koch-Straße 17
20249 Hamburg
Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag: Geschlossen
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Alsterdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Alsterdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Hamburg Alsterdorf
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Hamburg Alsterdorf aufnehmen und die dazu relevanten Unterlagen zu beziehen. Unbedingt sollten Sie offiziell beim Amt in Hamburg Alsterdorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Hamburg Alsterdorf sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.
Welches Amt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Hochzeit unmöglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.
Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Stadtbüro in Hamburg Alsterdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Kosten
Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Hamburg Alsterdorf
Bundesland
Hamburg
Regierungsbezirk
Höhe
6 m ü. NHN
Fläche
755,09 km²
Einwohner
25.607 EUR (2021)
Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)
Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499
Vorwahl
040, 04721
KFZ Kennzeichen
HH
Gemeindeschlüssel
02 0 00 000
Stadtportal Hamburg
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Hamburg Alsterdorf
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Stadtgeschichte
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