Standesamt Hamburg Alsterdorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Alsterdorf
Robert-Koch-Straße 17
20249 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Alsterdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Alsterdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Alsterdorf

Definition

Eine Trauung benennt eine bewiesene, meistenteils gesetzlich geregelte, untermauerte Form eines Verbunds von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Hamburg Alsterdorf aufnehmen und die dazu relevanten Unterlagen zu beziehen. Unbedingt sollten Sie offiziell beim Amt in Hamburg Alsterdorf vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht in Hamburg Alsterdorf sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Registration der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Amt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Verlobten beim zuständigen Stadtbüro. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehenschließung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Hamburg Alsterdorf gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, getrennt, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes abgenommen wurde. Ausnahmen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es zu empfehlen, innerhalb der vorgegebenen Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Informationen organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgehoben sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis die Ehewilligen festmachen und einen Zeitpunkt für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Papiere vorzubringen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Nachweis durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben relevant sein! Ihr Stadtbüro in Hamburg Alsterdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Hamburg Alsterdorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Alsterdorf

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Alsterdorf

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