Standesamt Hamburg Eimsbüttel

Anschrift

Standesamt Hamburg Eimsbüttel
Grindelberg 66
20139 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 14:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 14:00
Freitag: 08:00 – 14:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Eimsbüttel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Eimsbüttel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Eimsbüttel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Hamburg Eimsbüttel ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Hamburg Eimsbüttel geboren sind.

Im Folgenden sind einige grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt registriert werden. Meistens übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt die Behörde in Hamburg Eimsbüttel die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Formen von Geburtsnachweisen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird eingesetzt für vielfältige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Sollte das Dokument verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Hamburg Eimsbüttel eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Eimsbüttel

Definition

Eine Hochzeit bildet eine bewiesene, meistens zulässig zugestandene, belegte Form einer Bindung zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt in Hamburg Eimsbüttel anmelden und die dafür relevanten Papiere beziehen. Prinzipiell sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Hamburg Eimsbüttel erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen einige Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Standesamt in Hamburg Eimsbüttel berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hamburg Eimsbüttel schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Hamburg Eimsbüttel

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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