Standesamt Hamburg Eimsbüttel

Anschrift

Standesamt Hamburg Eimsbüttel
Grindelberg 66
20139 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 14:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 14:00
Freitag: 08:00 – 14:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Eimsbüttel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Eimsbüttel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Eimsbüttel

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine dokumentierte, meistenteils rechtens erlaubte, festgemachte Bestätigung eines Verbunds zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Hamburg Eimsbüttel anmelden und die dafür erforderlichen Nachweise. erhalten. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell bei der Behörde in Hamburg Eimsbüttel auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten die Ehewilligen beim Standesamt Hamburg Eimsbüttel. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter in Hamburg Eimsbüttel angemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen konkreten Tag die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Nachweise einzureichen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Amt in Hamburg Eimsbüttel berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Eimsbüttel zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Eimsbüttel

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Eimsbüttel

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