Standesamt Hamburg Dulsberg

Anschrift

Standesamt Hamburg Dulsberg
Robert-Koch-Straße 17
20249 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Dulsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Dulsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Dulsberg

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine erklärte, zumeist gesetzlich zugestandene, gestärkte Begründung eines Verbunds gemeinsamer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Heirat beim Standesamt Hamburg Dulsberg anmelden und die hierbei erforderlichen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie selber beim zuständigen Amt in Hamburg Dulsberg antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Hamburg Dulsberg sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Verehelichung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der bald Verheirateten beim zuständigen Stadtbüro. Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Hamburg Dulsberg angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Abweichungen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zu empfehlen, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und womöglich weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne behiflich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Verehelichung. augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Leiter des in der BRD verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Dokument anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderer Lage können andere Unterlagen wichtig sein! Das Standesamt in Hamburg Dulsberg klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Dulsberg zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Dulsberg

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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