Standesamt Hamburg Blankenese

Anschrift

Standesamt Hamburg Blankenese
Platz der Republik 1
22765 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 19:00
Dienstag: 09:00 – 19:00
Mittwoch: 09:00 – 19:00
Donnerstag: 09:00 – 19:00
Freitag: 09:00 – 19:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Blankenese vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Blankenese.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Blankenese

Definition

Eine Heirat bildet eine bewiesene, überwiegend rechtens zugestandene, gesicherte Begründung einer Beziehung von paarigen Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Hamburg Blankenese anmelden und die dafür relevanten Papiere beschaffen. Unbedingt müssen Sie offiziell beim Standesamt Hamburg Blankenese auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, die andere Person durch einen Brief zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Hamburg Blankenese antreten können, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird dazu ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Dokument der Behörde. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Trauung anzukündigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten in Hamburg Blankenese angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Heimatstaat beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, pünktlich den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Papiere darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Trauamt in Hamburg Blankenese informiert Sie gerne!

    Fristen

    Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Blankenese schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Blankenese

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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