Standesamt Hamburg Volksdorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Volksdorf
Schloßstraße 60
22041 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 15:30
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Volksdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Volksdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Volksdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hamburg Volksdorfgeborene Personen beim Standesamt Hamburg Volksdorf zu beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Normalerweise verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, jedoch dürfen auch die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Amt Hamburg Volksdorf die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Versionen der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird benötigt für vielfältige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Hamburg Volksdorf eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man gewöhnlich persönliche Daten und ein Ausweis, und auch die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Volksdorf

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine bewiesene, meistenteils legitim statthafte, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Hamburg Volksdorf einleiten und die hierfür wichtigen Dokumente erhalten. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim Amt in Hamburg Volksdorf auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist dieser befugt die andere Person schriftlich ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Hochzeit wirksam. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Standesamt in Hamburg Volksdorf beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Volksdorf schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Hamburg Volksdorf

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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Stadtgeschichte Standesamt

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