Standesamt Hamburg Duvenstedt

Anschrift

Standesamt Hamburg Duvenstedt
Schloßstraße 60
22041 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 15:30
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Duvenstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Duvenstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Duvenstedt

Definition

Eine Heirat definiert eine amtliche, meistens legitim geregelte, festgemachte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt Hamburg Duvenstedt aufnehmen und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie direkt beim zuständigen Amt in Hamburg Duvenstedt auftreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Hamburg Duvenstedt antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz des Paares ab. Gibt es abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Registration der Hochzeit bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim Heiratsamt Hamburg Duvenstedt. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen, die Verehelichung voranzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus akutem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit per unterschriebenen Brief oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Hamburg Duvenstedt gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, separiert, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Abweichungen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Nachweise organisiert werden müssen. Bei der Beantragung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung eigegangen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Verehelichung. nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Verlobten festmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Meist sind folgende Papiere darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem ein beglaubigter Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen reichen nicht aus !

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In gesonderten Fällen können weitere Papiere wichtig sein! Ihr Standesamt in Hamburg Duvenstedt klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Papiere Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Duvenstedt

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Stadtportal Hamburg

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Hamburg Duvenstedt

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Hamburg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Hamburg Duvenstedt auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Hamburg: