Standesamt Hamburg Wilstorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Wilstorf
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Wilstorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Wilstorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Wilstorf

Definition

Eine Heirat benennt eine anerkannte, meistenteils rechtlich statthafte, festgemachte Bestätigung einer Vereinigung von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Hamburg Wilstorf erklären und die dazu wichtigen Unterlagen zu holen. Für gewöhnlich sollten Sie eigenhändig im Hamburg Wilstorf vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht in Hamburg Wilstorf sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen viele Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Anmeldung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Verlobten beim Heiratsamt Hamburg Wilstorf. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner mittels einer Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit anzumelden. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Heirat schriftlich oder durch einen Vertreter beim Standesamt Hamburg Wilstorf angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn das Ehebündnis im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und unter Umständen weitere Papiere aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist die entsprechende Behörde, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festmachen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien vorzuweisen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Stadtbüro in Hamburg Wilstorf informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hamburg Wilstorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Wilstorf

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Wilstorf

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