Standesamt Hamburg Hamm

Anschrift

Standesamt Hamburg Hamm
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Hamm vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Hamm.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Hamm

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, welche Dokumente den über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Hamburg Hammgeborene Personen beim Standesamt Hamburg Hamm zu beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz können auch die Mütter und Väter selbst die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt die Behörde in Hamburg Hamm das Dokument aus. Es gibt mannigfaltige Versionen der Geburtsdokumenten, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird benötigt zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Anmeldung in einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Hamburg Hamm eine neue Urkunde bitten. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Hamm

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine anerkannte, meistens rechtlich rechtmäßige, belegte Basis eines Bündnisses mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Verehelichung bei der Behörde in Hamburg Hamm aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Papiere beziehen. Generell müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Hamburg Hamm vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht in Hamburg Hamm sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für das Recht der Heirat bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In expliziten Fällen können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Standesamt in Hamburg Hamm klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hamburg Hamm schlauzumachen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Hamburg Hamm

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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