Standesamt Hamburg Barmbek-Nord

Anschrift

Standesamt Hamburg Barmbek-Nord
Robert-Koch-Straße 17
20249 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Barmbek-Nord vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Barmbek-Nord.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Barmbek-Nord

Definition

Eine Ehe beschreibt eine dokumentierte, vorwiegend juristisch zulässige, untermauerte Basis einer Bindung von zwei Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Amt in Hamburg Barmbek-Nord anmelden und die hierbei notwendigen Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Hamburg Barmbek-Nord auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Hamburg Barmbek-Nord antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache die Ehewilligen bei der Behörde in Hamburg Barmbek-Nord. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Trauung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Eheschließung in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Hamburg Barmbek-Nord gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland separiert, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die Ehe im Heimatstaat der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weiterte Unterlagen organisiert werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung gestatten.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen eruieren und einen konkreten Tag für die Trauung festmachen.

    Unterlagen

    In der Regel sind folgende Schreiben darzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorliegen, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Standesamt in Hamburg Barmbek-Nord informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Barmbek-Nord schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Barmbek-Nord

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Barmbek-Nord

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