Standesamt Hamburg Eppendorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Eppendorf
Robert-Koch-Straße 17
20249 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Eppendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Eppendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Eppendorf

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine amtliche, meistens juristisch legale, gestärkte Grundlage eines Beisammenseins von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Eheschließung beim Amt in Hamburg Eppendorf einleiten und die dazu relevanten Unterlagen zu besorgen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell im Hamburg Eppendorf vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Hamburg Eppendorf antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim verantworlichen Amt in Hamburg Eppendorf. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er den anderen in geschriebener Form beauftragen, die Ehevereinigung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Hamburg Eppendorf angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe nicht in Deutschland geschieden, so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und womöglich weitere Dokumente eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Stadtbüro, bei dem das neue Ehebündnis geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zulassung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Präsidenten des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Verlobten feststellen und einen konkreten Tag für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Belege vorzulegen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andere Belege gewünscht sein! Ihr Standesamt in Hamburg Eppendorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Eppendorf zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Hamburg Eppendorf

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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