Standesamt Hamburg Langenbek

Anschrift

Standesamt Hamburg Langenbek
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Langenbek vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Langenbek.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hamburg Langenbek

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtsgültige Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person bereitstellen. Sie enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Hamburg Langenbek geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Hamburg Langenbek eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche allgemeine Details zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Hamburg Langenbek die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Kategorien von Geburtsdokumenten, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die zertifizierte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt für vielfältige administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Hamburg Langenbek eine Ersatzurkunde anfordern. Für diesen Zweck benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hamburg Langenbek

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine erklärte, meistenteils gerecht erlaubte, untermauerte Basis eines Verbunds von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Amt in Hamburg Langenbek erklären und die hierfür erforderlichen Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich sollten Sie selber bei der Behörde in Hamburg Langenbek antreten. Ist einer der beiden verhindert, kann dieser, seinen Partner durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht in Hamburg Langenbek sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dafür einige Fragen an das Paar richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege wichtig sein! Ihr Amt in Hamburg Langenbek klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Langenbek zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Hamburg Langenbek

Bundesland
Hamburg

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe
6 m ü. NHN

Fläche
755,09 km²

Einwohner
25.607 EUR (2021)

Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499

Vorwahl
040, 04721

KFZ Kennzeichen
HH

Gemeindeschlüssel
02 0 00 000

Landesportal

Landesportal
Hamburg

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