Standesamt Hamburg Langenbek

Anschrift

Standesamt Hamburg Langenbek
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Langenbek vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Langenbek.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Langenbek

Definition

Eine Vermählung bezeichnet eine anerkannte, zumeist rechtlich geregelte, verankerte Basis einer Vereinigung mehrerer Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Vermählung beim Standesamt in Hamburg Langenbek einleiten und die dazu wichtigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Hamburg Langenbek antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Hochzeit verbindlich. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten des Paares beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter in Hamburg Langenbek angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland getrennt, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Personen deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zu empfehlen, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weitere Informationen erbracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung eingetragen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Vorstand des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen konkreten Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Nachweise zu überreichen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original abgegeben werden, Replikate sind nicht erlaubt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können andere Belege gefordert sein! Ihr Standesamt in Hamburg Langenbek ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Langenbek

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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