Standesamt Hamburg St. Georg
Anschrift
Standesamt Hamburg St. Georg
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg
Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de
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Öffnungszeiten:*
Montag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg St. Georg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg St. Georg.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Hamburg St. Georg
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen sollten die Verehelichung beim Standesamt in Hamburg St. Georg einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente erhalten. Unbedingt sollten Sie selber beim Amt in Hamburg St. Georg vorsprechen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Hamburg St. Georg antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
In diesen Fällen ist eine Ehe untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.
Stammen Sie von einem anderen Land?
Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Leiter des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten eruieren und einen fixen Termin die Hochzeit fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.
Allgemeine Hinweise
Die Zertifikate müssen als Originalausgaben vorliegen, Kopien reichen nicht aus !
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise wichtig sein! Das Standesamt in Hamburg St. Georg stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Hamburg St. Georg
Bundesland
Hamburg
Regierungsbezirk
Höhe
6 m ü. NHN
Fläche
755,09 km²
Einwohner
25.607 EUR (2021)
Bevölkerungsdichte
2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)
Postleitzahl
20095–21149, 22041–22769, 27499
Vorwahl
040, 04721
KFZ Kennzeichen
HH
Gemeindeschlüssel
02 0 00 000
Stadtportal Hamburg
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Hamburg St. Georg
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