Standesamt Hamburg Hammerbrook

Anschrift

Standesamt Hamburg Hammerbrook
Caffamacherreihe 1-3
20355 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 15:30
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Hammerbrook vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Hammerbrook.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Hammerbrook

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine begründete, überwiegend zulässig legale, gesicherte Erklärung einer Vereinigung von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung bei der Behörde in Hamburg Hammerbrook anzeigen und die hierbei unerlässlichen Papiere erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie selbst beim zuständigen Amt in Hamburg Hammerbrook erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Hamburg Hammerbrook antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Hamburg Hammerbrook. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner schriftlich dazu befähigen, die Hochzeit zu registrieren. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Hamburg Hammerbrook gemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland separiert, so heißt das: Die Ehescheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die Ehegemeinschaft im Heimatland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist empfiehlt es sich, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile beendet sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander verwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Termin die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Papiere darzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann der Beleg mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Unter besonderen Umständen können weitere Papiere gefordert sein! Das Stadtbüro in Hamburg Hammerbrook ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Hammerbrook zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Hammerbrook

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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