Standesamt Hamburg Lemsahl-Mellingstedt

Anschrift

Standesamt Hamburg Lemsahl-Mellingstedt
Schloßstraße 60
22041 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:30
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 15:30
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Lemsahl-Mellingstedt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Lemsahl-Mellingstedt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Lemsahl-Mellingstedt

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine dokumentierte, meistens juristisch zugestandene, verankerte Grundlage eines Verbunds zweier zusammengehörender Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Amt in Hamburg Lemsahl-Mellingstedt einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Dokumente erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim Amt in Hamburg Lemsahl-Mellingstedt antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Heirat bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Hamburg Lemsahl-Mellingstedt. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Hochzeit anzumelden. Exzeptionell, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Hamburg Lemsahl-Mellingstedt angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland geschieden, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Ausnahmen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Papiere organisiert werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgehoben sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Hochzeit nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahmeregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Urkunden vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In expliziten Fällen können weitere Papiere gewünscht sein! Das Standesamt in Hamburg Lemsahl-Mellingstedt ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Hamburg Lemsahl-Mellingstedt zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Lemsahl-Mellingstedt

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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