Standesamt Hamburg Lohbrügge

Anschrift

Standesamt Hamburg Lohbrügge
Wentorfer Str. 30
21029 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 07:30 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Lohbrügge vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Lohbrügge.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Lohbrügge

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine anerkannte, meistenteils gerecht statthafte, gesicherte Form einer Beziehung zweier zusammengehörender Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung bei der Behörde in Hamburg Lohbrügge erklären und die hierbei relevanten Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell müssen Sie selber bei der Behörde in Hamburg Lohbrügge vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Hamburg Lohbrügge sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte kann dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Dokument der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Verlobten beim Standesamt Hamburg Lohbrügge. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in geschriebener Form ermächtigen, die Verehelichung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Hamburg Lohbrügge angemeldet werden.

Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Ausnahmen gelten nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es ratsam, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und womöglich weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die neue Ehe geschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Falls das nicht möglich ist, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen fixen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Schreiben abzugeben: Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann das Schreiben anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen gefordert sein! Das Stadtbüro in Hamburg Lohbrügge beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Lohbrügge

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Lohbrügge

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