Standesamt Hamburg Langenhorn

Anschrift

Standesamt Hamburg Langenhorn
Robert-Koch-Straße 17
20249 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00, 13:00 – 16:00
Freitag: Geschlossen

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Langenhorn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Langenhorn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Langenhorn

Definition

Eine Vermählung bildet eine begründete, gewöhnlich rechtens zulässige, festgemachte Form einer Beziehung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Trauung beim Standesamt Hamburg Langenhorn aufnehmen und die hierbei relevanten Nachweise. erhalten. Generell müssen Sie persönlich beim Standesamt Hamburg Langenhorn vorsprechen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Anlass nicht in Hamburg Langenhorn sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen bei der Behörde in Hamburg Langenhorn. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in geschriebener Form dazu ernennen, die Trauung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Hamburg Langenhorn gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe im Ausland aufgelöst, so beachtet man: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die Ehe im Heimatstaat beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, pünktlich den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Tag die Hochzeit festmachen.

    Unterlagen

    Meistens sind vorzuweisen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine urkundliche Bestätigung über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente erforderlich sein! Das Standesamt in Hamburg Langenhorn ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Hamburg Langenhorn zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Langenhorn

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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