Standesamt Hamburg Bergedorf

Anschrift

Standesamt Hamburg Bergedorf
Wentorfer Str. 30
21029 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 07:30 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Bergedorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Bergedorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Bergedorf

Definition

Eine Hochzeit benennt eine bewiesene, meistenteils juristisch erlaubte, gestärkte Erklärung einer Vereinigung beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Vermählung beim Standesamt Hamburg Bergedorf aufnehmen und die dazu wichtigen Papiere beziehen. Grundsätzlich sollten Sie direkt bei der Behörde in Hamburg Bergedorf antreten. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen die Ehewilligen beim verantworlichen Amt in Hamburg Bergedorf. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, kann er seinen Partner schriftlich beauftragen, die Ehevereinigung anzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten in Hamburg Bergedorf angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Abweichungen binden nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weitere Informationen eingeholt werden müssen. Bei der Antragstellung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen aufgelöst sein.
  • Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorsitzenden des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen ausmachen und einen konkreten Zeitpunkt für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Dokumente darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Dokumente notwendig sein! Ihr Standesamt in Hamburg Bergedorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Hamburg Bergedorf zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der notwendigen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Bergedorf

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Bergedorf

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