Standesamt Hamburg Altona-Nord

Anschrift

Standesamt Hamburg Altona-Nord
Platz der Republik 1
22765 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 09:00 – 19:00
Dienstag: 09:00 – 19:00
Mittwoch: 09:00 – 19:00
Donnerstag: 09:00 – 19:00
Freitag: 09:00 – 19:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Altona-Nord vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Altona-Nord.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Altona-Nord

Definition

Eine Heirat bildet eine amtliche, überwiegend gerecht erlaubte, gestärkte Bestätigung einer Bindung zweier Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Hamburg Altona-Nord anzeigen und die zu diesem Zweck wichtigen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt müssen Sie selbst bei der Behörde in Hamburg Altona-Nord vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Hamburg Altona-Nord antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument der Behörde. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim zuständigen Stadtbüro. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Hochzeit anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Hamburg Altona-Nord gemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe im Ausland getrennt, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bescheinigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn die eheliche Vereinigung im Geburtsland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Dokumente organisiert werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe vereinbart werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in der BRD zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen Termin die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Urkunden einzureichen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    In besonderen Situationen können weitere Papiere vonnöten sein! Das Amt in Hamburg Altona-Nord berät Sie gerne.

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Altona-Nord zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Altona-Nord

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Altona-Nord

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