Standesamt Hamburg Altengamme

Anschrift

Standesamt Hamburg Altengamme
Wentorfer Str. 30
21029 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 07:30 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 07:30 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Altengamme vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Altengamme.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Altengamme

Definition

Eine Heirat bestimmt eine behördliche, weitgehend rechtlich statthafte, gefestigte Erklärung eines Beisammenseins von zwei Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Hamburg Altengamme einleiten und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Hamburg Altengamme vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen schriftlich dazu ernennen, die Ehevereinigung voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Hamburg Altengamme angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist im Allgemeinen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung genehmigt wurde Diskrepanzen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, zeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und unter Umständen weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Bei der Beantragung ist das verantwortliche Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder andere gerichtlichen Entscheidungen beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten feststellen und einen konkreten Tag für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Materialien vorzuweisen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    Unter besonderen Umständen gefordert sein! Ihr Standesamt in Hamburg Altengamme ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Altengamme

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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    Hamburg Altengamme

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