Standesamt Hamburg Harburg

Anschrift

Standesamt Hamburg Harburg
Harburger Rathausplatz 3
21073 Hamburg


Mail:
standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

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Öffnungszeiten:*

Montag: 08:00 – 12:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hamburg Harburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (040) 42 82 80
E-Mail: standesamt@hamburg-mitte.hamburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hamburg Harburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Hamburg Harburg

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine anerkannte, weitgehend gesetzlich erlaubte, gestärkte Grundlage eines Bündnisses zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Trauung beim Standesamt in Hamburg Harburg anmelden und die hierfür unerlässlichen Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie offiziell im Hamburg Harburg vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser den anderen schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Aufsuchen der bald Verheirateten bei Ihrem zuständigen Standesamt in Hamburg Harburg . Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Trauung zu registrieren. Notfalls, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Amt in Hamburg Harburg gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zumeist notwendig, innerhalb der vorgegebenen Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das Standesamt, bei dem die neue Ehe eingetragen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Urteil oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beigebracht werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit die Heiratswilligen eruieren und einen Termin für die Trauung vereinbaren.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Schreiben vorzulegen: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise relevant sein! Das Amt in Hamburg Harburg berät Sie gerne.

    Fristen

    Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Heirat. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Hamburg Harburg zu erkundigen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Hamburg Harburg

    Bundesland
    Hamburg

    Regierungsbezirk

    Höhe
    6 m ü. NHN

    Fläche
    755,09 km²

    Einwohner
    25.607 EUR (2021)

    Bevölkerungsdichte
    2.455 Einw. pro km² (31. Dez. 2021)

    Postleitzahl
    20095–21149, 22041–22769, 27499

    Vorwahl
    040, 04721

    KFZ Kennzeichen
    HH

    Gemeindeschlüssel
    02 0 00 000

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