Standesamt Neunkirchen

Anschrift

Standesamt Neunkirchen
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen


Mail:
standesamt@neunkirchen.de

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 21) 20 21 61
E-Mail: standesamt@neunkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neunkirchen

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils juristisch zulässige, gestärkte Begründung einer Bindung beider Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung bei der Behörde in Neunkirchen anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente besorgen. Prinzipiell müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Neunkirchen auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er den anderen schriftlich zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache des Paares beim für Sie zuständigen Amt in Neunkirchen. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht bemächtigen, die Trauung zu registrieren. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Amt in Neunkirchen gemeldet werden.

Die Verlobten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland aufgelöst, so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Diskrepanzen binden nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, empfiehlt es sich, zeitig den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und eventuell weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.

 

Sind Sie in direkter Linie miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

Kommen Sie von einem anderen Land?

Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden eruieren und einen fixen Termin für die Vermählung fixieren.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Belege vorzubringen:

 Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann das Papier anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Amt in Neunkirchen klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Neunkirchen zu informieren, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Einholung der zwingenden Papiere etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Neunkirchen

Bundesland
Saarland

Regierungsbezirk

Kreis
Neunkirchen

Höhe
252 m ü. NHN

Fläche
75,26 km2

Einwohner
46.098 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
613 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
06821

KFZ Kennzeichen
NK, OTW

Gemeindeschlüssel
10 0 43 114

Bürgermeister

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