Standesamt St. Ingbert

Anschrift

Standesamt St. Ingbert
Am Markt 12
66386 St. Ingbert


Mail:
standesamt@st-ingbert.de

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{saarland(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt St. Ingbert vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 94) 1 31 04
E-Mail: standesamt@st-ingbert.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt St. Ingbert.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt St. Ingbert

Definition

Eine Ehe benennt eine erklärte, zumeist gesetzlich rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung einer Verbindung mehrerer Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Eheschließung beim Amt in St. Ingbert einleiten und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu holen. Unbedingt müssen Sie selbst beim Amt in St. Ingbert vorbei kommen. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser die andere Person durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Trauung rechtskräftig. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim für Sie zuständigen Amt in St. Ingbert. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Vertreter in St. Ingbert angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe nicht in Deutschland geschieden, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede gelten nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und vielleicht weiterte Unterlagen eingeholt werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis vereinigt werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, so ass für den Steller des Antrages schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Tag für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Nachweise vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorliegen, Kopien sind nicht gestattet!

    Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise wichtig sein! Ihr Hochzeitsamt in St. Ingbert berät Sie gerne.

    Fristen

    Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt St. Ingbert schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Abgabe für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    St. Ingbert

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Saarpfalz-Kreis

    Höhe
    229 m ü. NHN

    Fläche
    49,95 km2

    Einwohner
    34.971 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    700 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    66386

    Vorwahl
    06894

    KFZ Kennzeichen
    IGB

    Gemeindeschlüssel
    10 0 45 117

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    St. Ingbert

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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