Standesamt Riegelsberg

Anschrift

Standesamt Riegelsberg
Saarbrücker Straße 31
66292 Riegelsberg


Mail:
standesamt@riegelsberg.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Riegelsberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@riegelsberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Riegelsberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Riegelsberg

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine amtliche, gewöhnlich zulässig geregelte, gesicherte Begründung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat bei der Behörde in Riegelsberg erklären und die dafür wichtigen Papiere beziehen. Unbedingt müssen Sie persönlich bei der Behörde in Riegelsberg antreten. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Amt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben vom Standesamt. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Hochzeitswilligen beim Standesamt Riegelsberg. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Trauung voranzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Riegelsberg angemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe nicht in Deutschland getrennt, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist in den meisten Fällen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV anerkannt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es anzuraten, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Abwicklung sicher Zeit braucht und eventuell weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist die entsprechende Behörde, bei dem die Vermählung geschlossen werden soll, gerne behiflich. Wurde die Zustimmung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Wille oder einen sonstigen gerichtlichen Willen beendet sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung erlauben.

    Sind Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Eheschließenden ausmachen und einen fixen Zeitpunkt die Hochzeit fixieren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Materialien abzugeben: Von den Verlobten die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Standesamt in Riegelsberg informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Riegelsberg zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der benötigten Urkunden zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Die Abgabe zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Riegelsberg

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Riegelsberg

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Riegelsberg.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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