Standesamt Merzig

Anschrift

Standesamt Merzig
Poststraße 20
66663 Merzig


Mail:
standesamt@merzig.de

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{saarland(oeffnungszeiten)}

Montag: 07:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag: 07:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Mittwoch: 07:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Donnerstag: 07:30 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Freitag: 07:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Merzig vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 61) 8 53 61
E-Mail: standesamt@merzig.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Merzig.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Merzig

Definition

Eine Vermählung benennt eine anerkannte, weitgehend juristisch rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung einer Vereinigung von zwei Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Merzig erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell müssen Sie direkt beim Amt in Merzig antreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Merzig antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist erforderlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann deswegen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung die Ehewilligen beim für Sie zuständigen Amt in Merzig. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Trauung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorsprechen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Merzig angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, geschieden, bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Besonderheiten gelten nur, wenn der Ehebund im Heimatstaat beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und unter Umständen weitere Papiere eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die neue Ehe vereinigt werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die frühere Ehe muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss geschieden sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Trauung nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Freistellung durch den Präsidenten des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden ausmachen und einen Zeitpunkt die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Materialien vorzulegen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise unerlässlich sein! Das Standesamt in Merzig beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Merzig zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Papiere zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Merzig

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Merzig-Wadern

    Höhe
    178 m ü. NHN

    Fläche
    108,98 km2

    Einwohner
    29.609 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    272 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    MZG

    Gemeindeschlüssel
    10 0 42 113

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Merzig

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    Stadtgeschichte

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