Standesamt Ensdorf (Saarland)

Anschrift

Standesamt Ensdorf (Saarland)
Provinzialstraße 101a
66806 Ensdorf


Mail:
standesamt@ensdorf-saarland.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ensdorf (Saarland) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@ensdorf-saarland.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ensdorf (Saarland).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ensdorf (Saarland)

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine erklärte, gewöhnlich rechtens statthafte, festgemachte Erklärung eines Bündnisses beider Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Verehelichung beim Amt in Ensdorf (Saarland) anmelden und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Ensdorf (Saarland) erscheinen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Eintragung der Hochzeit wirksam. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Ensdorf (Saarland). Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner mittels einer Vollmacht dazu ernennen, die Trauung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Amt in Ensdorf (Saarland) gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, getrennt, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Besonderheiten bestehen nur, wenn die Ehe im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Nachweise aufgebracht werden müssen. Beim Beantragen ist das zuständige Amt, bei dem die Vermählung beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorstand des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet sind, kann das Amt die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen fixen Tag die Hochzeit festlegen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Nachweise vorzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und volljährig sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate reichen nicht aus !

    Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Ensdorf (Saarland) klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Ensdorf (Saarland) zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Ensdorf (Saarland)

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ensdorf (Saarland)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Ensdorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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