Standesamt Wadgassen

Anschrift

Standesamt Wadgassen
Lindenstraße 114
66787 Wadgassen


Mail:
standesamt@wadgassen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wadgassen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@wadgassen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wadgassen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Wadgassen

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, gewöhnlich rechtlich statthafte, belegte Form eines Verbunds mehrerer Personen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Vermählung beim Standesamt Wadgassen anzeigen und die hierbei wichtigen Unterlagen zu besorgen. Generell sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Wadgassen auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten ein Schreiben des Amtes. Die Verehelichung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen in geschriebener Form dazu befähigen, die Hochzeit voranzumelden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wadgassen angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so ist zu beachten: Eine Scheidung im Ausland ist in der Regel nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es anzuraten, innerhalb der vorgegebenen Zeit den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und vielleicht weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Urteil oder einen sonstigen gerichtlichen Willen abgeschafft sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme erlauben.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe der Verlobten ausmachen und einen konkreten Termin für die Eheschließung festlegen.

    Unterlagen

    In der Norm sind folgende Papiere darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Abzüge sind nicht erlaubt!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Wadgassen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wadgassen schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag zur Prüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Wadgassen

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Wadgassen

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Wadgassen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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