Standesamt Ottweiler

Anschrift

Standesamt Ottweiler
Illinger Straße 7
66564 Ottweiler


Mail:
standesamt@ottweiler.de

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{saarland(oeffnungszeiten)}

Montag: 07:00 – 12:00 / 13:30 – 16:00
Dienstag: 07:00 – 12:00
Mittwoch: 07:00 – 12:00 / 13:30 – 16:00
Donnerstag:
Freitag: 07:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ottweiler vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 24) 30 08-0
E-Mail: standesamt@ottweiler.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ottweiler.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Ottweiler

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine dokumentierte, meistenteils zulässig geregelte, belegte Bestätigung eines Beisammenseins von zwei Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Heirat beim Amt in Ottweiler anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie selbst bei der Behörde in Ottweiler auftreten. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung ist vonnöten, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird in Folge dessen ein paar Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Verehelichung wirksam. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der bald Verheirateten beim Heiratsamt Ottweiler. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in geschriebener Form bemächtigen, die Hochzeit zu registrieren. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Standesamt Ottweiler angemeldet werden.

Die Verlobten müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland separiert, bedeutet das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur dann vollzogen, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV bestätitigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es ratsam, zeitig den benötigten Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das verantwortliche Standesamt, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden wirksam, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Wille oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Ausnahme bewilligen.

    Stammen Sie von einem anderen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderberechtigung durch den Vorstand des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen endgültigen Termin für die Vermählung fixieren.

    Unterlagen

    Vorwiegend sind folgende Belege vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann das Dokument durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Fotokopien gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen erforderlich sein! Das Trauamt in Ottweiler klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Ottweiler

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Neunkirchen

    Höhe
    268 m ü. NHN

    Fläche
    45,56 km2

    Einwohner
    14.395 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    316 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    66564

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    NK, OTW

    Gemeindeschlüssel
    10 0 43 115

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Ottweiler

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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