Standesamt Namborn

Anschrift

Standesamt Namborn
Schloßstraße 13
66640 Namborn


Mail:
standesamt@namborn.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Namborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@namborn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Namborn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Namborn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person geben. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Namborn ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Namborn geboren sind.

Hier sind mehrere allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. Gewöhnlich tätigt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber können ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Namborn die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Versionen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird bei verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Namborn eine Duplikaturkunde bitten. Für diesen Zweck werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Namborn

Definition

Eine Verehelichung benennt eine behördliche, meistenteils rechtens zugestandene, festgemachte Bestätigung eines Bündnisses mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Namborn erklären und die dazu wichtigen Papiere beschaffen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig im Namborn vorsprechen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Namborn antreten können, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Anmeldung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung muss rechtzeitig geschehen, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Trauung verbindlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Abzüge sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Das Amt in Namborn informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Namborn zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.