Standesamt Namborn
Anschrift
Standesamt Namborn
Schloßstraße 13
66640 Namborn
Mail: standesamt@namborn.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Namborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@namborn.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Namborn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Namborn
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen können die Verehelichung beim Amt in Namborn aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie selber beim Standesamt Namborn erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Namborn sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.
Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?
Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Kommen Sie von einem auswärtigen Land?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate gelten nicht!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Amt in Namborn informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Namborn
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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Namborn
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Stadtgeschichte
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