Standesamt Namborn

Anschrift

Standesamt Namborn
Schloßstraße 13
66640 Namborn


Mail:
standesamt@namborn.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

{saarland(oeffnungszeiten)}





Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Namborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@namborn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Namborn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Namborn

Definition

Eine Trauung beschreibt eine amtliche, vorwiegend legitim statthafte, verankerte Form einer Beziehung von paarigen Einzelnen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung beim Amt in Namborn aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie selber beim Standesamt Namborn erscheinen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Namborn sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Eintragung der Vermählung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantworlichten Standesämter Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Heirat bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Eheschließenden ein Dokument vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Hochzeitswilligen beim verantworlichen Amt in Namborn. Ist es einem der beiden nicht möglich persönlich zu kommen, darf er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu ernennen, die Trauung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus bedeutendem Anlass nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Namborn gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, geschieden so beachtet man: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn das Ehebündnis im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es ratsam, rechtzeitig den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und teilweise weitere Papiere beschafft werden müsssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Einreicher des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Freistellung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik entscheidenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

    Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit die Ehewilligen festmachen und einen konkreten Termin für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Belege darzulegen: Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann das Dokument mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen der Behörde vorliegen, Replikate gelten nicht!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

    Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Nachweise relevant sein! Ihr Amt in Namborn informiert Sie gerne!

    Fristen

    Grundsätzlich bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

    Basisdaten
    Namborn

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Namborn

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Namborn.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

    Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Namborn auf Wikipedia.

    Wegweiser:

    Weitere Standesämter in Saarland: