Standesamt Lebach

Anschrift

Standesamt Lebach
Am Markt 1
66822 Lebach


Mail:
standesamt@lebach.de

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{saarland(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lebach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 81) 5 92 26
E-Mail: standesamt@lebach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lebach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Lebach

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine amtliche, meistens juristisch statthafte, gestärkte Begründung eines Verbunds zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Eheschließung beim Amt in Lebach aufnehmen und die dazu erforderlichen Unterlagen zu holen. Grundsätzlich müssen Sie eigenhändig im Lebach auftreten. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Anmeldung der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Eheschließenden beim für Sie zuständigen Amt in Lebach. Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung zu melden. Äußerstenfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat in schriftlicher Form oder durch einen Beauftragten beim Standesamt Lebach angemeldet werden.

Beide Partner müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe in einem anderen Land, geschieden bedeutet das: Die Ehescheidung im Ausland ist in den meisten Fällen nur wirksam, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV anerkannt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Verheiratenden deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Informationen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit beschlossen werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    Sollte dem so sein ist eine Hochzeit unmöglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch den Präsidenten des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis die Ehewilligen ausmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit vereinbaren.

    Unterlagen

    Nach den Regelungen sind folgende Bescheinigungen vorzulegen: Von Eheschließenden, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren eine beglaubigte Bestätigung über die Trennung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In speziellen Gegebenheiten werden weitere Untelagen notwendig sein! Ihr Standesamt in Lebach ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit kosten kann.

    Kosten

    Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Lebach

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Saarlouis

    Höhe
    275 m ü. NHN

    Fläche
    64,21 km2

    Einwohner
    18.694 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    291 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    66822

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SLS

    Gemeindeschlüssel
    10 0 44 112

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Lebach

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    Stadtgeschichte

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