Standesamt Püttlingen

Anschrift

Standesamt Püttlingen
Rathausplatz 1
66346 Püttlingen


Mail:
standesamt@puettlingen.de

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{saarland(oeffnungszeiten)}

Montag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Freitag: 07:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Püttlingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 98) 69 11 36
E-Mail: standesamt@puettlingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Püttlingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Püttlingen

Definition

Ein Ehebündnis benennt eine amtliche, meistenteils juristisch zulässige, gefestigte Form einer Vereinigung zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Eheschließung beim Standesamt Püttlingen anzeigen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall müssen Sie selbst bei der Behörde in Püttlingen auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte kann dazu viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Eintragung der Verehelichung verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Püttlingen . Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht ermächtigen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn beide Verlobten aus wichtigem Grund nicht vor Ort erscheinen können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter in Püttlingen angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden so gilt: Eine Auslandsscheidung ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür bestimmende Landesjustiztverwaltung anerkannt wurde Unterschiede gelten nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, empfiehlt es sich, pünktlich den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und womöglich weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis eigegangen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein.
  • Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Aus diesen Gründen ist eine Ehe nicht erlaubt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik berechtigten Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte geklärt sind, kann die Behörde die Eheerlaubnis der Verlobten ausmachen und einen konkreten Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind einzureichen: Von den Verlobten die beide noch nie geheiratet haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Des Weiteren ein beglaubigter Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge gelten nicht!

    Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Dokumente unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Püttlingen ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Püttlingen schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Püttlingen

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Regionalverband Saarbrücken

    Höhe
    273 m ü. NHN

    Fläche
    23,95 km2

    Einwohner
    18.269 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    763 Einwohner je km2

    Postleitzahl
    66346

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen
    SB

    Gemeindeschlüssel
    10 0 41 515

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Püttlingen

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    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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