Standesamt Püttlingen

Anschrift

Standesamt Püttlingen
Rathausplatz 1
66346 Püttlingen


Mail:
standesamt@puettlingen.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Dienstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Mittwoch: 08:30 – 12:00
Donnerstag: 08:30 – 12:00 / 13:30 – 15:30
Freitag: 07:30 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Püttlingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 98) 69 11 36
E-Mail: standesamt@puettlingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Püttlingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Püttlingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Püttlingengeborene Personen beim Standesamt Püttlingen zu beantragen.

Anbei verschiedene Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Meistens führt aus die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde überreicht die Behörde in Püttlingen die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet unterschiedliche Formen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt bei diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Püttlingen eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Püttlingen

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine anerkannte, überwiegend rechtens zugestandene, gesicherte Kennzeichung eines Verbunds mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Püttlingen anzeigen und die zu diesem Zweck relevanten Anträge und Urkunden holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell im Püttlingen auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, kann dieser, den anderen schriftlich zu autorisieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht in Püttlingen sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss dazu einige Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Kopien reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Papiere notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Püttlingen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Püttlingen zu informieren, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Nachweise zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten Püttlingen

Bundesland
Saarland

Regierungsbezirk

Kreis
Regionalverband Saarbrücken

Höhe
273 m ü. NHN

Fläche
23,95 km2

Einwohner
18.269 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
763 Einwohner je km2

Postleitzahl
66346

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
SB

Gemeindeschlüssel
10 0 41 515

Landesportal

Landesportal
Saarland

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Stadtgeschichte Standesamt

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