Standesamt Marpingen
Anschrift
Standesamt Marpingen
Urexweilerstraße 11
66646 Marpingen
Mail: standesamt@marpingen.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marpingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@marpingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marpingen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Marpingen
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Marpingen aufnehmen und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig bei der Behörde in Marpingen auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Aufnahme der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.
Die Anmeldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Beamte muss hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte ein Bericht der Behörde. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Hochzeit nicht erlaubt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.
Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann die Behörde die Ehefähigkeit der Eheschließenden feststellen und einen endgültigen Tag für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann der Nachweis anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können andersartige Nachweise gefordert sein! Ihr Standesamt in Marpingen klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten
Marpingen
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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Marpingen
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