Standesamt Marpingen
Anschrift
Standesamt Marpingen
Urexweilerstraße 11
66646 Marpingen
Mail: standesamt@marpingen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marpingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@marpingen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marpingen.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Marpingen
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Marpingen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Marpingen geboren sind.
Hier sind zahlreiche allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:
Registrierung der Geburt
In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt melden.
Ausgabe der Geburtsurkunde
Sobald die Geburt registriert ist stellt die Behörde in Marpingen die Urkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.
Verwendung
Das Dokument dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt für verschiedene Verwaltungszwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung in einer Schule.
Wiederbeschaffung
Wenn das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Marpingen eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür werden meistens persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.
Geburtsdokumente aus dem Ausland
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Marpingen
Definition
Ein Ehebündnis bezeichnet eine bewiesene, meistenteils rechtens statthafte, verankerte Kennzeichung eines Bündnisses gemeinsamer Einzelnen.
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Heirat beim Standesamt Marpingen aufnehmen und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu holen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig im Marpingen vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Marpingen antreten können, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.
Welches Stadtbüro für die Eintragung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat voranmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird in Folge dessen viele Fragen an die Heiratswilligen richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Anmeldung der Trauung verbindlich. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Fotokopien sind nicht gestattet!
Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können andere Belege notwendig sein! Das Amt in Marpingen beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.
Fristen
Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Marpingen zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.
Basisdaten Marpingen
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Marpingen auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Marpingen.
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