Standesamt Bous
Anschrift
Standesamt Bous
Saarbrücker Straße 120
66359 Bous
Mail: standesamt@bous.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bous vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@bous.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bous.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Bous
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Bous einleiten und die dafür relevanten Papiere holen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Bous vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Bous sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.
Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.
Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu einige Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Tag für die Vermählung vereinbaren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!
In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In besonderen Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Bous informiert Sie gerne!
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten
Bous
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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Bous
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