Standesamt Bous

Anschrift

Standesamt Bous
Saarbrücker Straße 120
66359 Bous


Mail:
standesamt@bous.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bous vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bous.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bous.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bous

Definition

Eine Trauung definiert eine amtliche, überwiegend rechtlich zulässige, verankerte Kennzeichung einer Verbindung gemeinsamer Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt Bous einleiten und die dafür relevanten Papiere holen. Prinzipiell sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Bous vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er dem zukünftigen Ehepartner schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht in Bous sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu einige Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden bei der Behörde in Bous. Kann einer der beiden nicht kommen, darf er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Ehevereinigung anzumelden. Äußerstenfalls, wenn beide Eheschließenden aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung in schriftlicher Form oder durch einen Vertreter beim Amt in Bous gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe in einem anderen Land, separiert, so gilt: Eine Auslandsscheidung ist normalerweise nur dann vollzogen, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Ausnahmen bestehen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland der Verheiratenden geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und vielleicht weitere Nachweise beschafft werden müsssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, gerne entgegenkommend. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder sonstige gerichtliche Urteile abgeschafft sein.
  • Sie sind in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem speziellen Fall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme erlauben.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD entscheidenden Oberlandesgerichts festgelegt werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte abgehackt wurden, kann das Amt die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Tag für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Meistens sind folgende Nachweise vorzuzeigen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann der Beleg durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

    In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können weitere Schreiben unerlässlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Bous informiert Sie gerne!

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bous zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Dokumente Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Gebühr für die Ermittlung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Bous

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Bous

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bous.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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