Standesamt Eppelborn

Anschrift

Standesamt Eppelborn
Rathausstraße 27
66571 Eppelborn


Mail:
standesamt@eppelborn.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eppelborn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eppelborn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eppelborn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Eppelborn

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine dokumentierte, meistenteils rechtlich zugestandene, belegte Kennzeichung eines Bündnisses gemeinsamer Persönlichkeiten.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Eppelborn anmelden und die hierbei unerlässlichen Dokumente besorgen. Grundsätzlich sollten Sie selber beim Amt in Eppelborn auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist es ihm gestattet die andere Person durch eine Vollmacht zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird hierfür viele Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen getan haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen durch eine Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Vertreter in Eppelborn angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden so ist zu beachten: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür verantwortliche LJV genehmigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und teilweise weiterte Unterlagen erbracht werden müssen. Beim Beantragen ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis beschlossen werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden amtlich, so ass für den Steller des Antrages ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Entscheidung oder sonstige gerichtliche Aufhebung abgeschafft sein.
  • Sind Sie in direkter Linie miteinander stammverwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

    Sind Sie von einem anderen Land?

    Personen aus dem Ausland müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beschlossen werden.

    Nachdem diese Fragen geklärt sind, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Eheschließenden feststellen und einen fixen Termin für die Vermählung vereinbaren.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Belege vorzubringen: Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in Deutschland geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Trennung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Bescheinigung mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} aufgebracht werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale können nicht anerkannt werden!

    Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderen Situationen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Standesamt in Eppelborn klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Eppelborn zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Eppelborn

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Eppelborn

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Eppelborn.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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