Standesamt Gersheim

Anschrift

Standesamt Gersheim
Bliesstraße 19a
66453 Gersheim


Mail:
standesamt@gersheim.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gersheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gersheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gersheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Gersheim

Definition

Eine Heirat bestimmt eine dokumentierte, gewöhnlich rechtlich statthafte, gestärkte Bestätigung einer Vereinigung zweier Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Trauung beim Amt in Gersheim anmelden und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie selbst bei der Behörde in Gersheim erscheinen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht in Gersheim sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist allerdings nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Eheschließenden bei Ihrem zuständigen Standesamt in Gersheim . Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht dazu befähigen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Beauftragten beim Amt in Gersheim gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine vergangene Ehe im Ausland geschieden, so heißt das: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist in der Regel nur wirksam, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bescheinigt wurde Besonderheiten sind vorhanden, wenn die Ehe im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Verheiratenden deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den erforderlichen Antrag zu stellen, weil die Bearbeitung eine gewisse Zeit erfordert und womöglich weitere Informationen erbracht werden müssen. Beim Stellen des Antrages ist das Standesamt, bei dem das neue Ehebündnis beschlossen werden soll, gerne dienlich. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung geäußert deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.
  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Tod, gerichtliche Beendigung oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sind Sie in gerader Linie miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

    Bei Zutreffung ist eine Ehe nicht möglich.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.

    Kommen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorlegen. Ist das nicht durchführbar, muss eine Sonderberechtigung durch das Oberhaupt des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Erst wenn diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Verlobten ausmachen und einen Zeitpunkt für die Vermählung festmachen.

    Unterlagen

    Üblicherweise sind folgende Schreiben vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Außerdem eine beglaubigte Bestätigung über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann die Bescheinigung durch eine neu ausgestellte Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Beurkundungen müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, nicht Originale werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen können andere Belege unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Gersheim klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Nachweise Zeit benötigen wird.

    Kosten

    Die Kosten zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

    Basisdaten
    Gersheim

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Gersheim

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gersheim.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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