Standesamt St. Wendel
Anschrift
Standesamt St. Wendel
Rathausplatz 1
66606 St. Wendel
Mail: Standesamt@sankt-wendel.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Montag: 07:30 – 16:00
Dienstag: 07:30 – 16:00
Mittwoch:
Donnerstag: 07:30 – 18:00
Freitag: 07:30 – 12:00
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt St. Wendel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon: (0 68 51) 8 09 19 15
E-Mail: Standesamt@sankt-wendel.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt St. Wendel.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt St. Wendel
Definition
Beschreibung
Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt in St. Wendel anzeigen und die dafür unerlässlichen Dokumente beschaffen. Unbedingt müssen Sie offiziell im St. Wendel auftauchen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte wird dazu viele Fragen an die Verlobten richten.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist hingegen nur für die Eintragung der Verehelichung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Die Heiratswilligen müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie geradlinig miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dem so sein ist eine Ehe nicht möglich.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Stammen Sie aus dem Ausland?
Personen aus dem Ausland müssen, außer bei einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Ist das nicht umsetzbar, muss eine Befreiung durch den Leiter des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem diese Fragen beantwortet sind, kann das Stadtbüro die Ehefähigkeit der Eheschließenden eruieren und einen endgültigen Zeitpunkt für die Vermählung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Des Weiteren eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Im Allgemeinen kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!
Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderen Fällen können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Hochzeitsamt in St. Wendel stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Kosten
Die Gebühr für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
St. Wendel
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
St. Wendel
Höhe
300 m ü. NHN
Fläche
113,53 km2
Einwohner
25.337 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
223 Einwohner je km2
Postleitzahl
66606
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
WND
Gemeindeschlüssel
10 0 46 117
Landesportal Saarland
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
St. Wendel
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt St. Wendel.
Stadtgeschichte
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