Standesamt Neunkirchen (Saarland)

Anschrift

Standesamt Neunkirchen (Saarland)
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen


Mail:
standesamt@neunkirchen.de

Standesamt Brautpaar
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen (Saarland) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 21) 20 21 61
E-Mail: standesamt@neunkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen (Saarland).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neunkirchen (Saarland)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die zuständig für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Neunkirchen (Saarland)geborene Personen beim Standesamt Neunkirchen (Saarland) zu beantragen.

Im Weiteren sind zahlreiche allgemeine Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In unserem Land müssen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt liefert das Standesamtsbüro Neunkirchen (Saarland) das Dokument aus. Es finden sich verschiedene Typen von Geburtsnachweisen, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Sie wird benötigt für diverse Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Amt Neunkirchen (Saarland) eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür benötigt man üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neunkirchen (Saarland)

Definition

Eine Verehelichung benennt eine begründete, meistens zulässig geregelte, gefestigte Grundlage eines Beisammenseins zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung beim Standesamt Neunkirchen (Saarland) anzeigen und die dazu relevanten Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie offiziell im Neunkirchen (Saarland) vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Eheschließung verbindlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen werden weitere Untelagen relevant sein! Ihr Standesamt in Neunkirchen (Saarland) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neunkirchen (Saarland) schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Neunkirchen (Saarland)

Bundesland
Saarland

Regierungsbezirk

Kreis
Neunkirchen

Höhe
252 m ü. NHN

Fläche
75,26 km2

Einwohner
46.098 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
613 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
06821

KFZ Kennzeichen
NK, OTW

Gemeindeschlüssel
10 0 43 114

Landesportal

Landesportal
Saarland

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Neunkirchen (Saarland) auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Neunkirchen (Saarland)

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neunkirchen.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Saarland: