Standesamt Neunkirchen (Saarland)

Anschrift

Standesamt Neunkirchen (Saarland)
Oberer Markt 16
66538 Neunkirchen


Mail:
standesamt@neunkirchen.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neunkirchen (Saarland) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 68 21) 20 21 61
E-Mail: standesamt@neunkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neunkirchen (Saarland).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Neunkirchen (Saarland)

Definition

Eine Ehe definiert eine anerkannte, meistens rechtens zulässige, gestärkte Grundlage einer Bindung zweier zusammengehörender Individuen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung beim Standesamt Neunkirchen (Saarland) einleiten und die hierbei wichtigen Papiere holen. Grundsätzlich müssen Sie offiziell beim Amt in Neunkirchen (Saarland) auftreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte wird hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Aufnahme der Heirat bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des Amtes. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument zu geschehen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen beim Heiratsamt Neunkirchen (Saarland). Ist es einem unmöglich selbst zu kommen darf er seinen Partner in geschriebener Form dazu befähigen, die Ehenschließung zu melden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter beim Amt in Neunkirchen (Saarland) gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb Deutschlands, separiert, so gilt: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist normalerweise nur dann gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV bescheinigt wurde Unterschiede sind vorhanden, wenn die Ehe im Heimatstaat beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Wenn eine Anerkennung notwendig ist ist es zumeist notwendig, rechtzeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und unter Umständen weitere Nachweise eingeholt werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zuständige Amt, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung geäußert daher ist sie in der ganzen Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden rechtskräftig so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch ein Ableben, gerichtliche Beendigung oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Geschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

    Kommen Sie von einem auswärtigen Land?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorlegen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts beschlossen werden.

    Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen konkreten Zeitpunkt für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Erfahrungsgemäß sind folgende Bescheinigungen vorzubringen: Von den Verlobten die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich eine beglaubigte Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). In der Regel kann die Urkunde durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge sind nicht gestattet!

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderen Fällen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Neunkirchen (Saarland) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

    Fristen

    Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neunkirchen (Saarland) schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähgikeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Neunkirchen (Saarland)

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis
    Neunkirchen

    Höhe
    252 m ü. NHN

    Fläche
    75,26 km2

    Einwohner
    46.098 (31. Dez. 2021)

    Bevölkerungsdichte
    613 Einwohner je km2

    Postleitzahl

    Vorwahl
    06821

    KFZ Kennzeichen
    NK, OTW

    Gemeindeschlüssel
    10 0 43 114

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Neunkirchen (Saarland)

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Neunkirchen.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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