Standesamt Mettlach

Anschrift

Standesamt Mettlach
Freiherr-von-Stein-Str. 64
66693 Mettlach


Mail:
standesamt@mettlach.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mettlach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mettlach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mettlach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Mettlach

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine dokumentierte, vorwiegend juristisch geregelte, gesicherte Form eines Beisammenseins gemeinsamer Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt in Mettlach einleiten und die hierbei unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie selber im Mettlach auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie auswählen bei welcher Behörde Sie die Trauung aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte wird deswegen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der Heiratswilligen beim Standesamt Mettlach. Ist einer der beiden verhindert, kann er seinen Partner schriftlich bemächtigen, die Verehelichung voranzumelden. Notfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat per unterschriebenen Brief oder durch einen Vertreter beim Standesamt Mettlach angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die ehemalige eheliche Verbindung muss durch Scheidung, Tod oder durch eine gesetzliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine frühere Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist in den meisten Fällen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bestätitigt wurde Abweichungen sind vorhanden, wenn der Ehebund im Geburtsland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit eine Anerkennung erforderlich ist, ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und unter Umständen weitere Dokumente aufgebracht werden müssen. Bei der Antragstellung ist das Standesamt, bei dem die Vermählung vereinigt werden soll, gerne bereit zu helfen. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsbeschluss von einer Landesjustizverwaltung ausgesprochen deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Einreicher des Antrages endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Ehe muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss aufgelöst sein.
  • Sie sind in direkter Linie miteinander von derselben Abstammung? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

    In diesen Fällen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Sonderregelung zulassen.

    Stammen Sie aus dem Ausland?

    Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Ist das nicht durchführbar, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte beantwortet wurden, kann das Stadtbüro die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden feststellen und einen fixen Termin für die Trauung fixieren.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Papiere vorzuzeigen: Von Eheschließenden, die noch nie verheiratet waren und volljährig sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zuzüglich ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Urkunde mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In besonderer Lage wichtig sein! Ihr Stadtbüro in Mettlach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

    Fristen

    Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

    Kosten

    Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Mettlach

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Mettlach

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Mettlach.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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