Standesamt Schmelz
Anschrift
Standesamt Schmelz
Rathausplatz 1
66839 Schmelz
Mail: standesamt@schmelz.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schmelz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@schmelz.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schmelz.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Schmelz
Definition
Beschreibung
Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Schmelz anmelden und die dafür erforderlichen Dokumente erhalten. Generell müssen Sie selber im Schmelz vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Schmelz sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Welche Behörde für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.
Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.
Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.
Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?
Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.
Sind Sie aus dem Ausland?
Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen fixen Tag für die Vermählung festlegen.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.
In besonderer Lage können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Schmelz klärt Sie über Unklarheiten auf.
Fristen
Kosten
Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten
Schmelz
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
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Schmelz
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Stadtgeschichte
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