Standesamt Schmelz

Anschrift

Standesamt Schmelz
Rathausplatz 1
66839 Schmelz


Mail:
standesamt@schmelz.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schmelz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schmelz.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schmelz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Schmelz

Definition

Eine Verehelichung beschreibt eine behördliche, meistenteils rechtlich zugestandene, festgemachte Grundlage einer Verbindung beider Menschen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Schmelz anmelden und die dafür erforderlichen Dokumente erhalten. Generell müssen Sie selber im Schmelz vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt den anderen durch eine Vollmacht zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht in Schmelz sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Hochzeit bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Persönliches Kommen der bald Verheirateten beim Heiratsamt Schmelz. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Verehelichung anzukündigen. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht vor Ort erscheinen können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten in Schmelz angemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine vergangene Ehe außerhalb Deutschlands, geschieden, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn die Ehe im Vaterland beider Gatten aufgelöst wurde und keiner der Personen deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Abwicklung sicher Zeit braucht und teilweise weiterte Unterlagen beschafft werden müsssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Hochzeit eigegangen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung verfügt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, so dass für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
  • Die frühere Lebenspartnerschaft muss durch ein Ableben, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Aufhebung geschieden sein.
  • Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Sollte dies zutreffen ist eine Ehe nicht gestattet.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahmeregelung gestatten.

    Sind Sie aus dem Ausland?

    Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, außer im Fall einer eigengeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Sonderbefreiung durch das Oberhaupt des in Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Erst wenn alle wichtigen Punkte geklärt sind, kann das Standesamt die Ehefähigkeit der Eheschließenden festmachen und einen fixen Tag für die Vermählung festlegen.

    Unterlagen

    Normalerweise sind folgende Unterlagen vorzubringen: Von den Ehewilligen, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zudem ein urkundlicher Nachweis über die Seperation der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Üblicherweise kann das Schreiben mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} organisiert werden.

    Allgemeine Hinweise

    Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original der Behörde vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

    Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

    In besonderer Lage können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Stadtbüro in Schmelz klärt Sie über Unklarheiten auf.

    Fristen

    Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

    Kosten

    Der Beitrag für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

    Basisdaten
    Schmelz

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Schmelz

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Schmelz.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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