Standesamt Kleinblittersdorf
Anschrift
Standesamt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 16-18
66271 Kleinblittersdorf
Mail: standesamt@kleinblittersdorf.de
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{saarland(oeffnungszeiten)}
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kleinblittersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@kleinblittersdorf.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kleinblittersdorf.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Kleinblittersdorf
Definition
Beschreibung
Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt Kleinblittersdorf aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Kleinblittersdorf vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.
Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.
Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. untersagt.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.
Kommen Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.
Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.
Unterlagen
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.
Allgemeine Hinweise
Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!
Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen gefordert sein! Ihr Amt in Kleinblittersdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!
Fristen
Kosten
Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Kleinblittersdorf
Bundesland
Saarland
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Landesportal Saarland
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Kleinblittersdorf
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Stadtgeschichte
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