Standesamt Kleinblittersdorf

Anschrift

Standesamt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 16-18
66271 Kleinblittersdorf


Mail:
standesamt@kleinblittersdorf.de

Standesamt Brautpaar
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kleinblittersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kleinblittersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kleinblittersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kleinblittersdorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, solche, die den Beweis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Kleinblittersdorfgeborene Personen beim Standesamt Kleinblittersdorf zu beantragen.

Nachstehend sind mehrere allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Gewöhnlich besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, trotzdem können auch die Eltern persönlich die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt die Behörde in Kleinblittersdorf das Dokument aus. Es bieten sich verschiedenartige Typen der Geburtsdokumenten, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als offizieller Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht bei unterschiedliche administrative Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Kleinblittersdorf eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür werden in der Regel persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, sowie die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kleinblittersdorf

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine anerkannte, überwiegend rechtlich legale, verankerte Form einer Beziehung gemeinsamer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen können die Heirat beim Standesamt in Kleinblittersdorf anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Nachweise. beschaffen. Grundsätzlich müssen Sie selbst im Kleinblittersdorf vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser seinen Partner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht in Kleinblittersdorf sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter kann dafür viele Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Heirat verbindlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen gefordert sein! Das Standesamt in Kleinblittersdorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Kleinblittersdorf schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Dokumente Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.