Standesamt Kleinblittersdorf

Anschrift

Standesamt Kleinblittersdorf
Rathausstraße 16-18
66271 Kleinblittersdorf


Mail:
standesamt@kleinblittersdorf.de

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Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kleinblittersdorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kleinblittersdorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kleinblittersdorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Kleinblittersdorf

Definition

Eine Trauung beschreibt eine behördliche, meistens zulässig erlaubte, gestärkte Form einer Verbindung von paarigen Einzelpersonen.
Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt Kleinblittersdorf aufnehmen und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim zuständigen Amt in Kleinblittersdorf vorbei kommen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner schriftlich bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Heirat rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Hochzeitswilligen beim Standesamt Kleinblittersdorf. Ist einer der beiden verhindert, kann er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Hochzeit voranzumelden. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Standesamt Kleinblittersdorf angemeldet werden.

Beide Partner müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine zuvor existente Ehe außerhalb Deutschlands, aufgelöst, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist im Allgemeinen nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung anerkannt wurde Besonderheiten zählen nur, wenn der Ehebund im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Partner deutscher Rechtsprechung untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, ist es ratsam, pünktlich den notwendigen Antrag abzugeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Dokumente erbracht werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist das zuständige Amt, bei dem die Trauung vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zustimmung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung geäußert somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand hervorgebracht sind.
  • Die ehemalige Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.
  • Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

    Wem dem so ist, ist eine Verehelichung. untersagt.

    Sind Sie Adoptivgeschwister?

    Bei diesem Sonderfall kann das Familiengericht eine Sonderregelung zulassen.

    Kommen Sie von einem anderen Land?

    Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch das Oberhaupt des in der Bundesrepublik Deutschland entscheidenden Oberlandesgerichts veranlasst werden.

    Nachdem alle offenen Punkte abgehackt wurden, kann das Standesamt die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen fixen Termin für die Eheschließung fixieren.

    Unterlagen

    Gewöhnlich sind folgende Papiere darzulegen: Von den Ehewilligen, die beide noch nie geheiratet haben und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:
    • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
    • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
    • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
    Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
    • Zusätzlich ein beglaubigter Nachweis über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann der Nachweis mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} besorgt werden.

    Allgemeine Hinweise

    Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien werden nicht anerkannt!

    Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

    In gesonderten Fällen gefordert sein! Ihr Amt in Kleinblittersdorf ist bei Fragen gerne für Sie da!

    Fristen

    Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Kleinblittersdorf zu informieren, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise Zeit kosten kann.

    Kosten

    Die Kosten für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

    Basisdaten
    Kleinblittersdorf

    Bundesland
    Saarland

    Regierungsbezirk

    Kreis

    Höhe

    Fläche

    Einwohner

    Bevölkerungsdichte

    Postleitzahl

    Vorwahl

    KFZ Kennzeichen

    Gemeindeschlüssel

    Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

    Landesportal Saarland

    Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

    Kleinblittersdorf

    Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Kleinblittersdorf.

    Standesamt - Stadtgeschichte

    Stadtgeschichte

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    Wegweiser:

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